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Altreifen
AVV 16 01 03

Altreifen.

Kurzbeschreibgung:

Unter diesem Begriff sammeln wir PKW-, LKW-, Trecker- und Maschinenreifen. Je nach Qualität werden die Reifen entweder stofflich Verwertet und somit in Ihre Einzelteile zerlegt (Gummi, Stahl und Textilien) oder aber in geschredderter Form als Sekundär-Brennstoff in Zementanlagen beigeführt.

Wertstoffinfo für Altreifen
AVV 16 01 03

Erlaubt
  • PKW-Reifen
  • LKW-Reifen
  • AS-Reifen (Trecker-Reifen)
  • EM-Reifen (Radlader- / Baumaschinenreifen)
  • Siloreifen (mit Grünspan)
  • Minibaggerketten
  • Gummiabfall
Hinweis
bei Materialvermischungen, bitte immer Rücksprache mit dem Büro.
Nicht erlaubt
  • Ange- / verbrannte Reifen
  • Betonierte Altreifen
  • Fahrrad und Motorradreifen
  • Sonstige Verunreinigungen
Die aufgeführten Abfälle sind Beispiele, die Liste umfasst nicht alle Abfälle.

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